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Der Haushaltsplan 2011
In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Struktur des Haushaltsplandokumentes festgelegt. Es besteht demnach aus folgenden Teilen:
- Vorbericht
- Ergebnisplan
- Finanzplan
- Teilpläne, bestehend aus Teilergebnis- und Teilfinanzplan
- Haushaltssicherungskonzept
Die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne sind produktorientiert. Für die Produkte sind vom Gesetzgeber drei Hierarchieebenen vorgegeben:
- Produktbereich
- Produktgruppe
- Produkt
Weiterhin hat der Gesetzgeber siebzehn Produktbereiche vorgeschrieben, die im Haushaltsplan darzustellen sind. Für den Rheinbacher Haushalt sind zwei Produktbereiche, “07 Gesundheitsdienste” und “17 Stiftungen” nicht relevant. Für die Produktbereiche sind vom Gesetzgeber Teilpläne im Haushalt verbindlich vorgeschrieben. Im Rheinbacher Haushalt gibt es zur Erhöhung der Transparenz des Haushaltes auch Teilpläne für die 58 Produktgruppen. Für die 106 derzeit im Rheinbacher Haushalt definierten Produkte gibt es keine Teilpläne.
Für den Einstieg in den Haushaltsplan ist es empfehlenswert, zunächst den Vorbericht zum Haushaltsplan 2011 zu lesen. Hier gibt der Kämmerer der Stadt einen Überblick über die Struktur des Haushaltsplanes und stellt die Eckpunkte des Haushaltsplanes in einer gedrängten, aber dennoch verständlichen Form dar.
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