Die UWG und der Stadtrat in Rheinbach
Die politischen Entscheidungen einer Gemeinde wie der Stadt Rheinbach werden vom Stadtrat getroffen, der auch die Arbeit des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung überwacht. Die Mitglieder des Stadtrats werden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre in Kommunalwahlen gewählt. Das Wahlergebnis entscheidet über die Zahl der Mitglieder, die jede der politischen Parteien oder Wählergemeinschaften in den Stadttrat entsenden kann. Zur Unterstützung der Stadträte in der Arbeit der Ausschüsse, in denen der Stadtrat seine Entscheidungen vorbereitet, können die politischen Parteien oder Wählergemeinschaften sogenannte „sachkundige Bürger“ benennen. Sie sind in den Ausschusssitzungen stimmberechtigt, solange ihre Zahl nicht die der Ratsmitglieder übersteigt.
In der neuen Ratsperiode hat die UWG sieben Sitze im Stadtrat. Darüber hinaus ist die UWG in jedem Ausschuss mit sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vertreten.